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Gemeinde Böhmenkirch

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister

Die meisten Schornsteinfegerarbeiten können bei freier Preisgestaltung an einen mit dem Schornsteinfegergewerbe in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb vergeben werden. 

Anders als bei den im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten besteht bei den hoheitlichen Tätigkeiten keine Wahlfreiheit. Diese dürfen nur durch den jeweiligen bevollmächtigter Bezirkschornsteinfeger erledigt werden.

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http://www.boehmenkirch.de//rathaus-service/bauen-wohnen/schornsteinfeger