Aktuelles: Gemeinde Böhmenkirch

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Änderungen im Pass- und Ausweisrecht

Artikel vom 09.11.2023

Änderungen im Pass- und Ausweisrecht zum 01.01.2024

Vielleicht haben Sie es der Presse bereits entnommen – zum 1. Januar 2024 werden wesentliche Neuerungen im Bereich des Pass- und Ausweisrechts eingeführt. (Gesetz zur Modernisierung des Pass, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens).

Für Sie das Wichtigste daraus in Kürze:

  • Wegfall Kinderreisepass

Ab 1. Januar 2024 können keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch keine Verlängerungen / Aktualisierungen bestehender vorgenommen werden

Alternativen:

  • elektronischer Reisepass (für weltweite Reisen nutzbar)
  • elektronischer Personalausweis  

Wichtig: wie auch bisher gilt – ist das Kind auf dem Foto nicht mehr zu erkennen, wird das Dokument ungültig.

Für die Beantragung benötigen Sie – wie bisher auch – ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto;

eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile (inklusive Ausweis der Eltern); diese finden Sie auf unserer Homepage (bitte Version für 2024 verwenden),

ab 10 Jahren muss das Kind den Ausweis unterschreiben

ab 6 Jahren sind bei der Beantragung der elektronisch lesbaren Ausweisdokumente zwei Fingerabdrücke abzugeben.
 

Was passiert mit dem derzeitigen Kinderreisepass?

  • Der Kinderreisepass behält seine Gültigkeit für maximal 1 Jahr
  • Bis 31. Dezember 2023 kann ein gültiger Kinderreisepass noch ein letztes Mal um ein Jahr verlängert werden
  • Bis 31. Dezember 2023 kann letztmalig bis zum 11. Lebensjahr ein Kinderreisepass für ein Jahr ausgestellt werden

Der Reisepass unter 24 Jahren kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig, der Personalausweis liegt bei 22,80 Euro und ist ebenfalls 6 Jahre maximal gültig (Achtung: Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Laufzeit!). Das Dokument ist bereits bei der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

  • Direktversand der Ausweise / Pässe durch die Bundesdruckerei

Zukünftig dürfen Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch - im Inland - per Post an die antragstellende Person versendet werden.

Damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen.

Bitte äußern Sie diesen Wunsch in Schriftform, wir werden in den nächsten Wochen auch einen entsprechenden Mustervordruck auf der Homepage hinterlegen.

Natürlich können Sie den Ausweis auch weiterhin bei uns im Rathaus zu den Öffnungszeiten abholen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro der Gemeinde: Telefonnummer: 07332  9600-31/-33

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