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Gemeinde Böhmenkirch

Europawahl und Kommunalwahlen

Artikel vom 05.02.2024

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Europawahl und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Am Sonntag, 09. Juni finden gleich fünf Wahlen statt, und zwar die Europawahl, die Regionalwahl, die Kreistagswahl sowie die Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen.

Wahlbenachrichtigungen:

Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Böhmenkirch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 19 Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung (Pfingstsonntag). Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie Ihre Wählernummer, welche Sie für die Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigen. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte Mai durch die Post zugestellt. Bitte achten Sie auf den hellgrauen Umschlag in Ihrer Tagespost.

Aus der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind, in welchem Wahllokal Sie Ihre Wahl ausüben, bzw. wie Sie Briefwahl beantragen können. Wenn Sie den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellen möchten, müssen Sie hierfür eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

Falls Sie bis zum 19. Mai (Pfingstsonntag) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

 

Wichtige Informationen zur Briefwahl:

Da wir den Stimmzettel für die Europawahl erst in der zweiten Maiwoche erhalten, können wir die Briefwahlunterlagen aller Voraussicht nach erst ab Mitte Mai ausstellen und an Sie herausgeben.

 

Ausführliche Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden Sie hier.


Ihr Bürgermeisteramt

Europawahl 2024 - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Auskünfte zu rollstuhlgerechten Wahlräumen in der Gemeinde Böhmenkirch erhalten Sie unter  Telefonnummer: 07332 9600-0, Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erteilt der Badische Blinden- und Sehbhindertenverein unter  Telefonnummer: 0761 36122. Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.

 

Ihr Bürgermeisteramt

http://www.boehmenkirch.de//rathaus-service/aktuelles