Leistungen: Gemeinde Böhmenkirch

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Böhmenkirch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Böhmenkirch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dokumente

Hauptbereich

Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen

Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen.

Das ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. Ein besonders komplexer Auftrag liegt vor, wenn es der Vergabestelle nicht möglich ist, die technischen Mittel zur Deckung des Bedarfs und die rechtlichen und finanziellen Bedingungen anzugeben. Das ist beispielsweise der Fall bei bedeutenden integrierten Verkehrsinfrastrukturprojekten oder der Beschaffung großer Computernetzwerke.

Dieses Verfahren dient der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse der Vergabestellen am besten erfüllt werden können. Die Vergabestelle darf den wettbewerblichen Dialog nur durchführen, wenn

  • das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
  • sie objektiv nicht in der Lage ist,
    • die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
    • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

Die Vergabestelle gibt das Verfahren in speziellen Ausschreibungsmedien europaweit bekannt. Als EU-weite Ausschreibung muss sie es im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Sie muss in der Bekanntmachung ihre Bedürfnisse und ihre Anforderungen darstellen. Gleichzeitig muss sie die zugrunde gelegten Zuschlagskriterien nennen und erläutern und einen vorläufigen Zeitrahmen für den Dialog festlegen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen Sie bei der Vergabestelle. Er muss dort innerhalb der von der Vergabestelle genannten Frist eingehen.

Die Vergabestelle lädt die ausgewählten Unternehmen zu Verhandlungen über die Einzelheiten des Auftrags ein. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen erfolgen. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und leichter zu handhaben. Die Vergabestelle muss die Dialogphasen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen angeben. Entscheidet die Vergabestelle, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, muss sie es informieren.

Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Die Vergabestelle erklärt den Dialog für abgeschlossen, wenn sie eine oder mehrere Lösungen gefunden hat, wie ihr Beschaffungswunsch am besten erfüllt werden kann.

Die im Verfahren verbliebenen Unternehmen informiert sie über den Abschluss des Dialogs. Wurde eine Lösung gefunden, fordert die Vergabestelle die an der Dialogphase noch beteiligten Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebots ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Die Vergabestelle prüft die Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus.

Sie kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebots nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen.

Fristen

sind bei der Vergabestelle zu erfragen

Unterlagen

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

Kosten

Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Dies gilt nicht, wenn die Vergabestelle teilnehmende Unternehmen auffordert, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Vergabestelle

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

  • 24.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Infobereiche