Hallen & Säle: Gemeinde Böhmenkirch

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Anmietung von Hallen und Sälen

Unsere Sporthallen und Gemeindehäuser werden von verschiedenen Vereinen und Institutionen regelmäßig für sportliche Aktivitäten und andere Kurse genutzt. Daneben gibt es für die Einwohner der Gemeinde die Möglichkeit der Nutzung für Familienfeiern.

Alb-Sporthalle Böhmenkirch

1. Übungsbetrieb

Örtliche Vereine, Nutzung je Hallendrittel: 11,00 €/Std.

Gemeindezuschuss für Kinder und Jugendliche 100 %
für Erwachsene 75 %

Auswärtige Vereine, Nutzung je Hallendrittel: 16,00 €/Std.

2. Sportveranstaltungen

Örtliche Vereine

Benutzung der Halle bis zu 4 Stunden: 70,00 €
Benutzung der Halle bis zu 4 Stunden mit Foyerbenutzung: 90,00 €
Benutzung der Halle über 4 Stunden: 140,00 €
Benutzung der Halle über 4 Stunden mit Foyerbenutzung: 180,00 €
Foyerbewirtschaftung an Sportveranstaltungen ausw. Vereine: 55,00 €

3. Andere (nichtsportliche) Veranstaltungen

Einzelfestsetzung durch den Bürgermeister

4. Foyerbenutzung für private Feiern

Je Benutzungstag: 130,00 €

5. Die oben aufgeführten Nutzungsentgelte enthalten sämtliche Nebenkosten.

Gemeindehalle Böhmenkirch

1.

Die Grundgebühr pro Veranstaltung beträgt

 

1.1

bei gewerblichen Veranstaltungen

400,00 €

1.2

bei Vereinsveranstaltungen mit Gewinnabsicht

350,00 €

1.3

bei kulturellen Vereinsveranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird

150,00 €

1.4

bei Hochzeiten und ähnlichen Veranstaltungen

350,00 €

2.

Die ermäßigte Gebühr für die Foyer-Benutzung

90,00 €

3.

Zusätzlich zu den Gebühren nach Ziffern 1 bis 2 sind folgende Zuschläge zu entrichten:

 

3.1

Zuschlag für die Bestuhlung durch den Hausmeister

 

3.1.1

für die Halle

170,00 €

3.1.2

für das Foyer

40,00 €

3.2

Zuschlag für die Benutzung der Bühne bzw. deren Technik


Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe. Die Mehrwertsteuer wird zu den oben aufgeführten Gebühren hinzugerechnet.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist vom Veranstalter selbst abzuschließen!

 

50,00 €

Roggentalhalle Treffelhausen

1.

Die Grundgebühr pro Veranstaltung beträgt

 

1.1

bei gewerblichen Veranstaltungen

400,00 €

1.2

bei Vereinsveranstaltungen mit Gewinnabsicht

350,00 €

1.3

bei kulturellen Vereinsveranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird

150,00 €

1.4

bei Hochzeiten und ähnlichen Veranstaltungen

350,00 €

2.

Die ermäßigte Gebühr für die Foyer-Benutzung

80,00 €

3.

Zusätzlich zu den Gebühren nach Ziffern 1 bis 3 sind folgende Zuschläge zu entrichten:

 

3.1

Zuschlag für die Bestuhlung durch den Hausmeister

 

3.1.1

für die Halle

170,00 €

3.1.2

für das Foyer

40,00 €

3.2

Zuschlag für die Benutzung der Bühne bzw. deren Technik

Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe. Die Mehrwertsteuer wird zu den oben aufgeführten Gebühren hinzugerechnet.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist vom Veranstalter selbst abzuschließen!

50,00 €

Dorfhaus Steinenkirch

1. Die Grundgebühr pro Veranstaltung beträgt

1.1 bei gewerblichen Veranstaltungen 220,00 €

1.2 bei Vereinsveranstaltungen mit Gewinnabsicht 210,00 €

1.3 bei kulturellen Vereinsveranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird 130,00 €

1.4 bei Hochzeiten und ähnlichen Veranstaltungen 210,00 €

2. Zuschlag für die Bestuhlung durch den Hausmeister 120,00 €

Gemeindehaus Schnittlingen

1.

Die Grundgebühr pro Veranstaltung beträgt

 

1.1

bei gewerblichen Veranstaltungen

 190,00 €

1.2

bei Vereinsveranstaltungen mit Gewinnabsicht

 180,00 €

1.3

bei kulturellen Vereinsveranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird

 110,00 €

1.4

bei Hochzeiten oder ähnlichen Veranstaltungen

 180,00 €

2.

Zuschlag für die Bestuhlung durch den Hausmeister

100,00 €

Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist vom Veranstalter selbst abzuschließen!

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