Sanierungsgebiet Ortskern III: Gemeinde Böhmenkirch

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Sanierungsgebiet "Ortskern III"

Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet "Ortskern III“ wurde am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung gefasst. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Böhmenkirch zu stellen.

Voraussetzungen sind:

  • das Gebäude/Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet
  • die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • die Maßnahme fügt sich in das Ortsbild ein

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z.B.:

  • die Verbesserung der Wärmedämmung
  • die Erneuerung des Daches, Türen und Fenster
  • die Erneuerung der Heizungsanlage und Installationen
  • die altersgerechte Erneuerung der Sanitärbereiche
  • die Veränderung der Raumzuschnitte

Vorrangiges Sanierungsziel ist die umfassende Aufwertung des Ortskerns.

Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.

Bitte schauen Sie sich hierzu die Zuschussrichtlinie an.

Sanierungswillige Gebäude- und Grundstücksbesitzer erhalten Auskünfte bei:

  • Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co KG
    Herrn Wolf
    Sanierungshotline
    Telefonnummer: 0711/ 220041-12/-13
    E-Mail schreiben

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